WALDSTADTPRAXIS - Ihre Hausarztpraxis in Potsdam-Waldstadt

Gemeinschaftspraxis Fischer | Lieth
 

Wichtige Infos zu ihrer elektronischen Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte ist da. Genaugenommen schon seit 2021 (damals nur auf Antrag). Genutzt hat sie aber bisher kaum jemand was auch an der sehr benutzerunfreundlichen Bedienung lag. Ab Mitte Februar 2025 soll dies anders werden und JEDER GESETZLICH VERSICHERTE erhält AUTOMATISCH von seiner Krankenkasse eine elektronische Patientenakte. Wir sind dann gesetzlich dazu VERPFLICHTET bestimmte Befunde darin zu speichern. Es werden am Anfang nur wenige der geplanten Funktionen zur Verfügung stehen, z.B. die automatische Eintragung elektronischer Rezepte. Andere Funktionen sollen später folgen z.B. der elektronische Impfausweis, der sicherlich eine Verbesserung gegenüber der Papierform wäre (wie oft wird der verloren oder vergessen). SIE selbst können und sollten dann bestimmen wer diese Informationen lesen und weitere Daten hinzufügen darf. Dazu benötigen Sie die ePA App ihrer Krankenkasse. Auf dieser Seite wollen wir Ihnen die aus unserer Sicht wichtigsten Infos zu ePA übersichtlich zusammenfassen. Wenn Sie Verbesserungsvorschläge haben oder Fehler gefunden haben mailen Sie uns diese gerne an info@Waldstadtpraxis.de



FAQ (Häufig gestellte Fragen)


Wer bekommt eine elektronische Patientenakte (ePA)

Jeder gesetzlich Versicherte der nicht bei seiner Krankenkasse widersprochen hat

Wann ?

Ab Mitte Februar soll theoretisch jeder Versicherte eine ePA haben, wir rechnen nicht vor April 2025 damit sie regulär nutzen zu können

Was wird darin gespeichert ?

Ärzte speichern dort die Befunde die sich aus der AKTUELLEN Behandlung ergeben und elektronisch vorliegen (z.B. Laborwerte, Medikamentenpläne, Röntgen- CT- MRT- und Ultraschallbefunde (aber keine Bilder)

elektronische Rezepte werden automatisch gespeichert

Abrechnungsdaten werden von den Krankenkassen gespeichert

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht sowie Organspendebereitschaft kann auf Wunsch gespeichert werden (später wenn Funktionen freigeschaltet)

Wer hat Zugriff auf meine ePA ?

Nur der Arzt/Apotheker/Therapeut dem SIE es erlauben. Dies geschieht entweder über die App auf ihrem Handy oder wenn Sie ihre Versichertenkarte einlesen lassen (dann allerdings nur zeitlich begrenzt auf 90 Tage) Zu Forschungszwecken sollen die Daten anonymisiert verarbeitet werden dürfen (auf Antrag beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit). Ansonsten haben nur Sie selber Zugriff auf ihre Daten.

Kann ich der Speicherung widersprechen ?

Ja, bei ihrer Krankenkasse. Jederzeit. Auch rückwirkend, dann werden alle Daten wieder gelöscht.

Sind meine Daten sicher ?

Die Sicherheitsstandards sind hoch, ein Datendiebstahl kann aber nicht 100% ausgeschlossen werden. Ihre Daten werden anonymisiert zu Forschungszwecken genutzt.

Wem soll ich Zugriff gewähren ?

Unserer Meinung nach wäre es sinnvoll den Ärzten bei denen Sie regelmäßig in Behandlung sind (und denen Sie vertrauen) zeitlich unbefristet ein Zugriffsrecht einzuräumen. Damit erleichtern Sie die Kommunikation untereinander was Ihrer Behandlungssicherheit zu Gute kommen kann. Bei kommerziellen Anbietern (z.B. große Versandapotheken, kommerzielle MVZ) wären wir zurückhaltender und würden empfehlen den Zugriff zu beschränken z.B. auf aktuelle Rezepte. Dort könnten auch andere Interessen an Ihren Daten bestehen. 

Kann ich wichtige alte Befunde der Akte hinzufügen? Wie geht das?

Ja, dies können Sie selber indem sie Befunde digitalisieren und über die App auf ihrem Handy ihrer ePA hinzufügen. Allerdings geht dies nur im PDF Dateiformat. Ihre Krankenkasse ist verpflichtet sie dabei zu unterstützen. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an ihre Krankenkasse.

Ist die ePA für mich nützlich ?

Auf jeden Fall kann die ePA ihre ärztliche Behandlung vereinfachen und verbessern. Im Idealfall würden ihre aktuellen Befunde bei jeder Behandlung komplett vorliegen (wenn alle Funktionen mal freigeschaltet sein werden). Ihr Hausarzt kann den Krankenhausentlassbrief einsehen und die Nachsorge zeitnah veranlassen/übernehmen. Er würde sehen können welche Medikamente andere Ärzte Ihnen verschrieben haben und auf mögliche Wechselwirkungen hinweisen. Im Notfall wären in der Rettungsstelle ihre Vorbefunde, Allergien und regelmäßig eingenommen Medikamente bekannt was die Behandlung beschleunigen und sicherer machen würde. Wenn Sie ihren Impfausweis verlegen hätten Sie immer noch den elektronischen Impfnachweis und müßten nicht neu impfen (z.B. Masernimpfung in Gesundheitsberufen).

Soll ich der ePA widersprechen ?

Je nachdem wie zuverlässig und praxistauglich die ePA mal funktionieren wird kann es ihre ärztliche Behandlung deutlich verbessern, Ihnen mehr Sicherheit bieten und unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden helfen. Natürlich gibt es trotz hoher Sicherheitsstandards keine 100%ige Datensicherheit und es gibt ein großes Interesse an Gesundheitsdaten. Eine vernünftige und anonymisierte Forschung kann aber auch eine Chance auf eine bessere und effizientere Gesundheitsversorgung sein die uns allen zugute kommen könnte. Entscheiden müssen Sie aber am Ende selbst. Man kann den Widerspruch jederzeit nachholen wenn man es erst einmal ausprobieren möchte. Ihre Daten werden dann wieder gelöscht.



Was wir tun müssen

Was wir tun können

Wir sind gesetzlich verpflichtet AKTUELLE Befunde die elektronisch vorliegen (Labor, Rezepte, Medikamentenplan, Ultraschallbefund) in ihre ePA einzustellen wenn Sie sich in unsere Behandlung begeben (also einen Sprechstundentermin bei uns haben). Sie können dem in der Sprechstunde widersprechen oder ihre ePA gleich ganz löschen lassen wenn Sie dies nicht wünschen. ALTE Befunde können wir nicht für Sie in die ePA einstellen, dies können Sie selber tun oder ihre Krankenkasse erledigt dies für Sie.

Wenn Sie uns Zugriff auf ihre ePA gewähren (dafür müssen Sie uns in der ePA App auf dem Handy als Praxis suchen und Zugriffsrechte einräumen) können wir sie besser und umfassender beraten und sehen welche Verordnungen andere Ärzte getätigt haben und diese besser berücksichtigen (z.B. ob sich die Medikamente untereinander gut vertragen oder ob eine erneute Röntgenuntersuchung notwendig ist)

Die bisherige Dokumentation ihrer Behandlung in unserer Praxissoftware ändert sich dadurch nicht. Ihre ePA ist eine ZUSTÄZLICHE Akte.




Was Sie tun MÜSSEN

Was sie tun SOLLTEN

Was sie tun KÖNNEN

NICHTS. Ihre elektronische Patientenakte wird ihnen automatisch von ihrer Krankenkasse angelegt und funktioniert ohne ihr Zutun. 

Zur besseren Einrichtung und Kontrolle über Ihre ePA sollten sie sich die zugehörige APP von ihrer Krankenkasse auf ihr Handy laden und damit Einstellungen vornehmen (vor allem Zugriffsrechte steuern).

Wenn Sie wichtige ALTE Befunde haben können sie diese selber in ihre ePA hochladen (nur als PDF). Sie haben auch Anspruch darauf, daß ihre Krankenkasse Sie dabei unterstützt und dies für Sie übernimmt. Wir haben nicht die Kapazitäten ALTE Befunde für Sie dort einzustellen.

Wenn Sie dies nicht wünschen müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen (Opt-out-Regelung). In diesem Falle wird ihre ePA gelöscht.

Sie sollten den Ärzten bei denen Sie regelmäßig in Behandlung sind Zugriffsrechte einräumen. Also z.B. ihrem Hausarzt das Recht einräumen (möglichst zeitlich unbefristet) Einsicht in die ePA zu nehmen und dort Befunde einzustellen. Widerrufen können Sie dies jederzeit. Anderenfalls kann es vorkommen, daß wir neue Befunde nicht einstellen oder die Befunde von anderen Ärzten nicht einsehen können. Wir nutzen die ePA nur wenn es ihrer Gesundheit und Therapiesicherheit dient und haben weder Zeit noch Interesse ihre Daten zu mißbrauchen oder weiterzugeben. Darauf können Sie sich verlassen.

Sie könnten auch aktuelle Meßdaten einstellen (z.B. Blutdruck, Blutzuckermessungen etc.) die ihr behandelnder Arzt dann beim nächsten Termin einsehen kann,